1. Allgemeines

Das EDV-Zentrum stellt den Instituten der Technischen Universität Wien das Lokale Netz TUnet, basierend auf Ethernet (ISO 8802-3), zur Verfügung (Beschluss des Akademischen Senats der TU Wien vom 1985-01-21, TUnet -- Konzept für die Datenkommunikation im Bereich der TU Wien).

TUnet besteht aus Gebäudenetzen zur Schaffung einer flächendeckenden Versorgung der Gebäude der TU Wien mit Anschlusspunkten und deren Verbindung.

An die Gebäudenetze werden einzelne Rechner (Server), Konzentratoren und Institutsnetze angeschlossen.

Das EDV-Zentrum erbringt folgende Service-Leistungen:

  • Betrieb von TUnet
    • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Netzes
    • Überwachung des Netzbetriebs und Fehlerbehebung
    • Betrieb von Name- (Directory-) Servern
    • Festlegung und Unterstützung der Kommunikationsprotokolle
  • Beratung und Information
  • Ausbau von TUnet
    • Anschluss von Endgeräten und Subnetzen der Teilnehmer
    • flächen-, funktions- und leistungsmäßige Erweiterungen
  • Kopplung zu externen Datennetzen 
    • Zugriff auf externe Rechner
    • Dateitransfer
    • externe Mail-Dienste
    • Zugangsmöglichkeit für externe Teilnehmer

2. Bedingungen für die Teilnahme an TUnet

2.1. Leitungsinstallation

Der Anschluss eines Teilnehmers (Instituts) an TUnet geschieht auf Antrag des Instituts beim EDV-Zentrum. Das EDV-Zentrum stellt dem Teilnehmer folgende Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Transceiver-Schnittstelle (ein- oder mehrfach)
  • Thinwire-Anschlussdose (inzwischen auch Twisted Pair und Glasfaser)
  • V.24-Schnittstelle (synchron oder asynchron) (inzwischen technisch überholt)

Die Auswahl erfolgt gemeinsam mit dem Teilnehmer auf Grund der räumlichen und finanziellen Gegebenheiten und der anzuschließenden Geräte. Die Realisierung bis zur Anschlussdose im Institutsbereich erfolgt durch das EDV-Zentrum in Zusammenarbeit mit der Bundesbaudirektion.

Teilnehmer mit einem größeren lokalen Lastaufkommen (durch Cluster, diskless Station, ...) werden über geeignete Geräte zur Lasttrennung an TUnet herangeführt.

Wartungs- und Installationsarbeiten an TUnet werden vom EDV-Zentrum im Einvernehmen mit der Bundesbaudirektion durchgeführt. Eingriffe durch Teilnehmer sind nicht zulässig.

2.2. Geräteanschluss

Um den fehlerfreien Betrieb eines anzuschließenden Gerätes zu ermöglichen, müssen dem EDV-Zentrum vor Anschluss der Geräte die netzrelevanten Daten mitgeteilt werden. Die für den Betrieb eventuell erforderlichen Netznamen, -adressen und -berechtigungen werden vom EDV-Zentrum vergeben.

Das EDV-Zentrum legt die am Netz unterstützten Kommunikationsprotokolle fest.

Wartungs- und Installationsarbeiten an Hard- und Software im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, die den Netzverkehr beeinträchtigen können, sind nur zu den vom EDV-Zentrum bekanntgegebenen Zeiten zugelassen.

Das EDV-Zentrum hat das Recht, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität bei Verstößen gegen diese Bedingungen Teilnehmer von der Benutzung von TUnet kurzfristig auszuschließen.

3. Finanzierung

Das EDV-Zentrum realisiert die Gebäudenetze, die Verbindung der Gebäude, die Bereitstellung von speziellen Netz-Servern (z.B. Nameserver) und die Installation der Netzverbindung bis zur Anschlussdose im Institutsbereich nach Bereitstellung der erforderlichen Mittel aufgrund der vom EDV-Zentrum gestellten Anträge.

Das Interface (inklusive Software) für den anzuschließenden Knoten sowie das Verbindungskabel vom Knoten bis zum Anschlusspunkt ist vom Teilnehmer bereitzustellen.

Die Bestimmungen des §90 UOG bezüglich Kostenersätzen finden sinngemäß Anwendung.

Damit das EDV-Zentrum in der Lage ist, die erforderlichen Mittel beim BMWF zu beantragen, muss der voraussichtliche Anschlussbedarf für das nächste Jahr bis spätestens August des laufenden Jahres (falls größere bauliche Maßnahmen erforderlich sind, schon bis April) dem EDV-Zentrum bekanntgegeben werden.