TUphone-Freigabe-Berechtigung
TUphone-Freigabeberechtigte eines Strukturelements (einer Organisationseinheit) stellen für Campus IT die Ansprechpartner_innen in allen TUphone-Agenden dar. Innerhalb des Instituts koordinieren sie die TUphone-Anliegen aller Mitarbeiter_innen und geben sie der Campus IT mittels Eingaben in einem vordefinierten Interface bekannt, bzw. sie genehmigen die von den Mitarbeiter_innen selbst gestellten Anträge.
Wer ist TUphone-Freigabeberechtigte_r des Strukturelements (der Organisationseinheit)?
TUphone-freigabeberechtigt ist jedenfalls die/der Leiter_in eines Strukturelements (einer Organisationseinheit). Diese_r kann die Rolle einer/eines TUphone-Freigabeberechtigten an Mitarbeiter_innen delegieren.
- Abrechnung
- Einrichten und Aktualisieren der Telefonentgeltkonten (z. B. SAP-Kostenstelle bzw. Innenauftrag, über den die Abrechnung erfolgen soll)
- Einsicht in die monatliche Abrechnungsstatistik der Organisationseinheit
- Einsicht in die quartalsmäßige Kostenmitteilung der OE
- Administration von Rufnummern
- Einrichtung/Änderung/Löschung
- Festlegen des Featureumfangs der Nebenstelle (z. B. Softphone-Möglichkeit, etc.)
- Rufberechtigung (intern, national, international)
- Bestätigung von kostenverursachenden Änderungswünschen der Mitarbeiter_innen
- Bildung von Pickup-Gruppen (Bekanntgabe von Arbeitsgruppen, deren Mitglieder die Telefongespräche anderer Mitglieder am eigenen Apparat zeitverzögert angezeigt bekommen und sie so entgegennehmen können.)
- Beantragung von Spezialkonfigurationen (z. B. Chef/Sek-Konfiguration)
- Zuordnung einer Rufnummer
- Die Zuordnung einer Rufnummer zu einer Person/Funktion ist festzulegen.
- Die Zuordnung einer Rufnummer zu einem Entgeltkonto ist festzulegen.
- Verwaltung der Telefonapparate
- Anforderung bzw. Rückgabe von Telefonapparaten
- Festlegung des Raumes und der gewünschten Anschlussdose
- Anforderung von analogen Anschlüssen
- Regelmäßiges Überprüfen der existierenden Daten auf Plausibilität (z. B. Displayname, Personenzuordnung)
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU können selbst Online-Anträge für die Errichtung bzw. Änderung eines Mobiltelefonanschlusses erstellen.
Bevor diese von Campus IT-Mitarbeiter_innen bearbeitet werden, ist allerdings die Genehmigung (Freigabe) durch die/den TUphone-Freigabeberechtigten der entsprechenden Organisationseinheit notwendig.
Jede_r TUphone-Freigabeberechtigte hat die Möglichkeit, alle GSM-Telefonentgeltkonten, für die die Berechtigung erteilt wurde, einzusehen. TUphone-Freigabeberechtigte können für ihre Organisationseinheit neue Konten beantragen.
TUphone-Freigabeberechtigte können auch eine SIM-Karte für Mitarbeiter beantragen.